Wer keinen eigenen Garten hat, der kann einen Schrebergarten pachten. Das Kleingärtnern ist seit einigen Jahren sehr beliebt. Dabei sind es vor allem Familien, die in den letzten Jahren einen Schrebergarten gepachtet haben.
Es ist nicht besonders kompliziert einen Schrebergarten zu pachten. Doch es gibt ein paar Kriterien, die man beachten sollte. Kleingärtner aufgepasst – so klappt es mit dem eigenen Schrebergarten! Am Ende des Beitrags gibt es eine praktische Checkliste zum Ausdrucken.
Schrebergarten pachten: Das sind die Voraussetzungen!
In großen und wachsenden Städten gibt es eine hohe Nachfrage an Schrebergärten. Meistens ist die Nachfrage größer als das Angebot an Kleingärten. Wer diese Kriterien erfüllt, kann ganz einfach einen Schrebergarten pachten!
Die Mitgliedschaft in einem Kleingartenverein
Die Mitgliedschaft in einem Kleingartenverein ist die erste Voraussetzung. Wer sich für einen Schrebergarten interessiert, muss also Mitglied in einem Kleingartenverein werden. Anschließend könnt ihr euch für einen Schrebergarten vormerken lassen.
Den Mitgliedsantrag kann man direkt beim Kleingartenverein in der Nähe stellen. Im Antragsformular werden persönliche Informationen wie Adresse, Anzahl der Kinder oder auch der Beruf abgefragt. So können die Kleingartenvereine eine genaue Vorauswahl treffen. Bei der Vorauswahl kann es sein, dass Familien mit Kindern sowie Rentner manchmal bevorzugt werden.
Beim Bundesverband Deutscher Gartenfreunde e.V. gibt es eine Übersicht an Landesverbänden. Die Landesverbände stellen meist eine Liste mit Kleingartenvereinen im jeweiligen Bundesland zur Verfügung. Wer einen Schrebergarten pachten möchte, kann sich hier über die Kleingartenvereine in der Nähe informieren. Hier geht’s zur Übersicht der Landesverbände!
Schrebergarten pachten: Die Warteliste
Da die Nachfrage an Schrebergärten in letzter Zeit stark gestiegen ist, gibt es oft Wartelisten. Interessenten sollten deshalb frühzeitig Mitglied in einem Kleingartenverein werden.
Wenn ein passender Garten frei wird, steht die Besichtigung des Schrebergartens an. Anschließend entscheidet meistens der Vorstand, wer den Schrebergarten pachten darf.
Vorschriften im Schrebergarten
In einer Schrebergartenanlage gibt es bestimmte Gesetze und Regeln. Im Bundeskleingartengesetz (BKleingG) ist zum Beispiel genau festgelegt, wie groß ein Schrebergarten sein darf und wie die Fläche genutzt werden soll.
Grundsätzlich ist ein Schrebergarten Teil einer Kleingartenanlage. Ein Kleingarten darf nicht größer als 400 Quadratmeter sein. In großen und wachsenden Städten kommt es vor, dass die Schrebergärten meist kleiner sind.
Jeder Schrebergarten besitzt eine Laube mit einer Grundfläche von 24 Quadratmetern. Wichtig ist, dass das Häuschen kein dauerhafter Wohnsitz ist.
Neben der Größe des Kleingartens und der Laube befinden sich im Bundeskleingartengesetz Informationen zur sogenannten kleingärtnerischen Nutzung. Die kleingärtnerische Nutzung schreibt vor, mindestens ein Drittel der Fläche im Schrebergartens für den Anbau von Gartenerzeugnissen für den Eigenbedarf zu nutzen. Das bedeutet, dass die Pächter eines Schrebergartens Obst und Gemüse anbauen müssen.
Die kleingärtnerische Nutzung:
- Ein Drittel für den Anbau von Obst und Gemüse
- Ein Drittel für Zierpflanzen, Rasenfläche und Gartengestaltung
- Ein Drittel für Wege, die Laube und Terrasse im Schrebergarten
Mit einem Gartenkalender lässt sich das Säen, Pflanzen, Ernten und Jäten einfach planen.
Schrebergarten pachten: Besonderheiten im Pachtvertrag
Grundsätzlich gilt: Ein Schrebergarten wird verpachtet und nicht vermietet. Das bedeutet, dass man einen Schrebergarten in einem gemeinschaftlich organisierten Kleingartenverein auf unbestimmte Zeit pachtet. Der Pächter erhält den Kleingarten und kann dort Obst und Gemüse anbauen. Mit einem Pachtvertrag stimmt man den Vorgaben des Bundeskleingartengesetzes und den Vorschriften und Regeln der Kleingartenanlage zu.
Es gibt jedoch ein paar Besonderheiten: Die Gartenlaube und die Pflanzen, die sich bereits im Kleingarten befinden, werden nicht mitverpachtet. Denn diese gehören dem Vorpächter. In der Regel werden die Gartenlaube, die Pflanzen und weitere Dinge, die der Vorpächter hinterlässt, gegen eine Ablöse übernommen. Um den Wert der vorhandenen Pflanzen und des Inventars zu schätzen, kommt meistens ein Gutachter. Der tatsächliche Preis wird jedoch zwischen dem Pächter und dem Vorpächter festgelegt.
Laut Bundeskleingartengesetz darf die Pacht für den Schrebergarten max. viermal so hoch sein, wie die Pacht für Flächen im erwerbsmäßigen Obst- und Gemüseanbau. Durchschnittlich kostet die Pacht eines Schrebergartens rund 300 bis 400 Euro im Jahr. Zu den Kosten zählen auch die Mitgliedschaft im Kleingartenverein, Versicherungen und Nebenkosten. Die Preise können sich je nach Kleingartenverein und Region unterscheiden.
Besonderheiten bei der Pacht eines Schrebergartens:
- Die Pacht des Schrebergartens gilt auf unbestimmte Zeit
- Die Gartenlaube und bestehende Pflanzen zählen nicht zur Pacht
- Die Preise für einen Kleingarten unterscheiden sich je nach Gartenverein und Region
Checkliste für den Pachtschrebergarten
In der praktischen Checkliste findet ihr alle Informationen auf einem Blick. Ihr könnt die Checkliste „Schrebergarten pachten“ ausdrucken und die einzelnen Schritte direkt abhaken.
Schrebergarten pachten – Fazit
Wer einen Schrebergarten pachten möchte, muss verschiedene Voraussetzungen erfüllen. Da die Nachfrage in den letzten Jahren stark gestiegen ist, sollten Interessenten frühzeitig Mitglied in einem Kleingartenverein werden. Sobald ein Pachtvertrag unterschrieben wird, gelten die Vorgaben des Bundeskleingartengesetzes. Die Vorschriften und Regeln der Kleingartenanlage sind dann verbindlich.
Um einen Schrebergarten pachten zu können, muss man Mitglied in einem Kleingartenverein werden. Anschließend kommen Interessenten auf die Warteliste. Sobald ein Schrebergarten frei wird, steht die Besichtigung an. Dann entscheidet der Vorstand, wer den Schrebergarten pachten darf.
Die Gartenlaube und die Pflanzen, die sich bereits im Kleingarten befinden, gehören dem Vorpächter. Wird ein Schrebergarten neu verpachtet, müssen die Pflanzen und weitere Dinge, die der Vorpächter hinterlässt, gegen eine Ablöse übernommen werden.
Laut Bundeskleingartengesetz darf die Pacht für den Schrebergarten max. viermal so hoch sein, wie die Pacht für Flächen im erwerbsmäßigen Obst- und Gemüseanbau. Durchschnittlich kostet die Pacht eines Schrebergartens inklusive Mitgliedschaft im Kleingartenverein, Versicherung und Nebenkosten rund 300 bis 400 Euro im Jahr.